Quelle: VPI

Instandhaltung von Güterwagen auch bei nationalem Shutdown gesichert!

„Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat schnell reagiert: Instandhaltungswerkstätten werden seit dem 1. April als integraler Bestandteil des Schienengüterverkehrs anerkannt. Auch bei Einschränkungen des öffentlichen Lebens zählen sie nunmehr zu den Betrieben, deren Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten werden soll.“
– Presseinfo VPI