Quelle: bahn-manager.de
Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG):
Der Bundestag hat beschlossen: das ERegG wurde geändert. Die dadurch zusätzlichen Regulierungsmittel werden nicht durch höhere Trassen- und Stationsentgelte entwertet, sondern stehen damit den Ländern zur Verfügung um den Schienennahverkehr zu Stärken.
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