Quelle: bahn-manager.de

Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG):

Der Bundestag hat beschlossen: das ERegG wurde geändert. Die dadurch zusätzlichen Regulierungsmittel werden nicht durch höhere Trassen- und Stationsentgelte entwertet, sondern stehen damit den Ländern zur Verfügung um den Schienennahverkehr zu Stärken.

Mehr lesen: